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Bekanntmachung: Innovationen für einen klimaangepassten Umgang mit Wasser

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Förderbekanntmachung veröffentlicht. Im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung sollen wirtschaftlich tragfähige Lösungen für eine nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft unterstützt werden.

Ziel der Förderung

Die Ausschreibung adressiert die zunehmenden Herausforderungen im Umgang mit Wasser und verfolgt folgende Kernziele:

  • Steigender Verbrauch und Notwendigkeit für einen sparsamen und bedarfsgerechten Einsatz
  • Erhalt des Wasserhaushalts
  • Wiederverwendung von Wasser

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die innovative Lösungen für ein verbessertes Wassermanagement in der Land- und Ernährungswirtschaft bieten. Förderfähige Maßnahmen umfassen u. a.:

  • Bewässerungsstrategien: Bedarfserfassung mittels Fernerkundung und klimatischer Wasserbilanzen
  • Bewässerungssteuerung: Effiziente und teilflächenspezifische Wasserausbringung
  • Steuerungs- und Entscheidungshilfesysteme: Automatisierte Wasserbewirtschaftung und Applikationstechnik
  • Wasserspeicherung und Nutzung alternativer Wasserquellen: Oberflächenwasser, Regenwasser oder Rückhaltebecken (ohne investive Maßnahmen)
  • Konzepte zur Nutzung von Grau- und Brauchwasser: Überbetriebliche Ansätze zur Vermeidung von Nutzungskonkurrenzen
  • Bodenbewirtschaftung zur Wasserspeicherung: Minimierung der Evaporation, Verbesserung der Infiltration und Förderung des Wasserhaltevermögens
  • Technische Lösungen für Landschaftselemente mit Wasserhaushaltsfunktion: Hecken, Blühstreifen oder Agroforstsysteme
  • Drainagesteuerung: Optimierung der Wasserstände für Landwirtschaft und Grundwasserbildung
  • Wasserverwendung in der Lebensmittelproduktion: Effiziente Prozesse zur Wassernutzung, Reinigung und Wiederverwendung

Teilnahmebedingungen

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Antragsstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt
  • Hochschulen & Forschungseinrichtungen sind nur im Verbund mit Unternehmen förderfähig

Vorausgesetzt wird zudem, dass die Vorhaben eine hohe Praxisrelevanz haben und den Technologiereifegrad 3 (BMEL Merkblatt Technologiereifegrad) erfüllen. Die wirtschaftliche Verwertbarkeit muss klar erkennbar und plausibel sein.

Antragsverfahren & Fristen

Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen:

  1. Einreichung einer Projektskizze: Die Frist hierfür endet am Dienstag, den 29. April 2025, um 12.00 Uhr.
  2. Nach positiver Bewertung: Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags.

Alle Unterlagen sind über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einzureichen.

Bedeutung für Hessen & Aufruf zur Beteiligung

Die Förderung innovativer Wasserlösungen ist auch für Hessen ein entscheidender Schritt für eine zukunftsfähige Land- und Ernährungswirtschaft. Das Kompetenzzentrum Wasser Hessen freut sich über die Beteiligung hessischer Akteure und steht interessierten Partnern gerne unterstützend zur Seite.

Link zur Bekanntmachung Förderung der wirtschaftlichen Innovationskraft für einen klimaangepassten Umgang mit der Ressource Wasser des BMEL.

Das BMEL hat am 15. Januar 2025 die Pressemeldung „Projektideen für einen klimaangepassten Umgang mit der Ressource Wasser gesucht“ veröffentlicht.