Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
– Auswirkungen auf Gewässerschutz und Gewässerbewirtschaftung –
Mit der Verordnung (EU) 2024/1991 zur Wiederherstellung der Natur tritt das europäische Umweltrecht
in eine neue Dimension. Die intensivierten Bemühungen der Union um einen wesentlich erweiterten, doch in mehrfacher Hinsicht Gegen den Strich angelegten Biodiversitäts und Klimaschutz führen nachgerade zwangsläufig zu nicht nur geringfügigen Friktionen. Dies gilt für die systematische Integration der tendenziell impressionistischen Regelungen in das bereits geltende Recht wie auch im Bemühen um eine effektive Umsetzung im mitgliedstaatlichen Vollzug. Der Vortrag unternimmt den Versuch einer rechtlichen Standortbestimmung aus der spezifischen Perspektive des Schutzes und der Nutzung der Gewässer.
10.09.2025 | 16:00 - 19:00
Veranstalter:
Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht (IDEW)
Veranstaltungsort:
Berlin | Hotel Maritim proArte Berlin, Friedrichstraße 151 | 10117 Berlin
Referent
Prof. Dr. Michael Reinhardt | Direktor des Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht (IDEW)
Anmeldung:
Online Anmeldung zum 65. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis
Weitere Informationen:
Einladung zum 65. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis