Du betrachtest gerade Ausschreibung: Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt

Ausschreibung: Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht, die Projekte zur innovativen und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt (Agrobiodiversität) unterstützt. Ziel ist es, zukunftsweisende Ideen zu stärken, die den Erhalt genetischer Ressourcen sichern und neue Impulse für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Ernährungswirtschaft geben.

Ziel der Ausschreibung

Gefördert werden Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Agrobiodiversität leisten. Die Vorhaben sollen Defizite abbauen, innovative Konzepte erproben und Erkenntnisse liefern, die für politische Entscheidungen auf Bundes- und EU-Ebene nutzbar sind.

Was wird gefördert

Unterstützt werden Modell- und Demonstrationsvorhaben mit Vorbildcharakter, unter anderem:

  • Erhaltung genetischer Ressourcen (z. B. Aufbau und Nutzung von Ex-situ-Sammlungen, In-situ-Erhaltung, On-farm-Bewirtschaftung)
  • Innovative Nutzung biologischer Vielfalt, z. B. neue Produkte, Verfahren oder Konzepte zur Verbesserung von Agrar-Ökosystemen
  • Bildungs- und Informationsmaßnahmen, die Wissen in Praxis und Öffentlichkeit transferieren

Förderfähig sind Personal-, Sach- und Projektkosten. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und kann – je nach Projekt und Empfänger – bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.

Teilnahmebedingungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in Deutschland, darunter:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Vereine, Verbände und weitere fachkundige Organisationen

Voraussetzung ist, dass die Ergebnisse in Deutschland verwertbar sind, ein Wissenstransfer in die Praxis gewährleistet wird und die Antragsteller die nötige fachliche Qualifikation nachweisen können.

Antragsverfahren & Fristen

Das Verfahren ist zweistufig:

  1. Projektskizze: Zunächst ist eine kurze Beschreibung des Vorhabens an den Projektträger, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), zu senden. Diese prüft Förderwürdigkeit und Erfolgsaussichten.
  2. Förderantrag: Nach positiver Bewertung der Skizze folgt die Aufforderung zur Einreichung eines vollständigen Antrags.

Die Förderrichtlinie ist zunächst bis 30. Juni 2027 gültig (mit möglicher Verlängerung).

Bedeutung für Hessen

Die Förderung eröffnet Chancen für hessische Akteure, Projekte im Bereich Agrobiodiversität zu entwickeln, die nachhaltige Landnutzung und Wassermanagement einbeziehen. Das Kompetenzzentrum Wasser Hessen unterstützt seine Partner und freut sich über viele Einreichungen aus Hessen, um Innovationen sichtbar zu machen und gemeinsam den Schutz der biologischen Vielfalt zu stärken.

Weitere Informationen:
Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt