Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat die neue Förderrichtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie weiteren Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers im Agrarsektor veröffentlicht. Ziel ist es, innovative Lösungen schnell in die landwirtschaftliche Praxis zu bringen und Betriebe beim Wandel hin zu klimaangepassten, ressourcenschonenden und wirtschaftlich tragfähigen Produktionssystemen zu unterstützen.
Ziel der Ausschreibung
Die Förderung adressiert Projekte, die zeigen, wie neue Erkenntnisse aus Forschung und Praxis erfolgreich umgesetzt werden können. Im Mittelpunkt steht der Wissenstransfer zu:
- Verbesserung der Resilienz und Nachhaltigkeit der Produktionssysteme;
- Beitrag zum Klimaschutz;
- Anpassung an den Klimawandel;
- Verbesserung der Effizienz und Verringerung der negativen Umweltwirkungen von Produktionssystemen (Ressourcenschutz);
- Förderung der Biodiversität und Erhalt der genetischen Ressourcen;
- Verbesserung der Tierhaltung, des Tierwohls und des Tierschutzes.
Die Vorhaben sollen landwirtschaftliche Betriebe befähigen, neue Verfahren schneller zu verstehen, zu testen und zu übernehmen.
Was wird gefördert
Es stehen zwei Förderarten im Mittelpunkt:
1. Modell- und Demonstrationsvorhaben
Gefördert werden Projekte, die neue Verfahren oder Managementempfehlungen modellhaft auf Praxisbetrieben erproben und demonstrieren. Dazu gehören beispielsweise:
- Einführung neuer Umwelt- und Bewässerungstechnologien,
- innovative Anbau- oder Klimaanpassungsmaßnahmen,
- Maßnahmen zur Verbesserung von Tierwohl, Stalltechnik oder Fütterung,
- Verfahren zur Reduktion von Umweltauswirkungen,
- Erprobung neuer Kulturpflanzen oder Züchtungsfortschritte.
Demonstrationsbetriebe setzen die Maßnahmen praktisch um und ermöglichen den Wissenstransfer in die Breite.
2. Qualifikations- und Informationsmaßnahmen
Gefördert werden zudem Formate, die Wissen vermitteln und den Transfer unterstützen, z. B.:
- Workshops, Informationskurse und Feldtage,
- Coaching und Beratungsmaßnahmen,
- Erstellung von Lehr- und Informationsmaterialien,
- Netzwerktreffen oder Communities of Practice,
- Studienreisen und Maßnahmen der Berufsbildung.
Zuwendungsfähig sind u. a. Personal- und Sachkosten, Reisekosten, Honorare, Materialien sowie in bestimmten Fällen Investitionen für Demonstrationsvorhaben.
Teilnahmebedingungen
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in Deutschland, die als:
- Anbieter von Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen oder
- Demonstrationsbetriebe
tätig sind und über die erforderliche Qualifikation und Infrastruktur verfügen.
Voraussetzungen für Demonstrationsbetriebe sind u. a.:
- wirtschaftlich erfolgreich und qualifiziert,
- passende Ausstattung und typisch für die Region,
- Bereitschaft zur Umsetzung neuer Verfahren,
- Offenheit für Datenerhebung, Monitoring und Vor-Ort-Demonstrationen.
Nicht förderfähig sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Projekte, die keinen fachlichen Beitrag zur Zielsetzung leisten.
Antrags- und Bewerbungsverfahren
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut:
1. Projektskizze: Einreichung einer Kurzbeschreibung beim Projektträger (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – BLE).
2. Förderantrag: Nach positiver Bewertung der Skizze fordert die BLE Antragsteller zur Einreichung eines vollständigen Förderantrags auf. (Aus der Aufforderung entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.)
Die Förderrichtlinie gilt bis 31. Mai 2032 .
Konkrete themenspezifische Bekanntmachungen mit Einreichfristen werden fortlaufend im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bedeutung für Hessen
Die neue Förderrichtlinie eröffnet hessischen Akteuren hervorragende Möglichkeiten, Projekte zu entwickeln, die den Wandel hin zu klimaangepassten, ressourcenschonenden und innovativen Produktionssystemen unterstützen. Themen wie nachhaltiges Wassermanagement, Klimaanpassung, moderner Pflanzenbau oder Wissenstransfer spielen in Hessen eine zentrale Rolle. Das Kompetenzzentrum Wasser Hessen ermutigt deshalb ausdrücklich dazu, Projektskizzen einzureichen und die Chancen dieser Ausschreibung zu nutzen. Jede hessische Beteiligung stärkt die regionale Innovationskraft und trägt dazu bei, die Landwirtschaft zukunftsfähig auszurichten – und damit auch die Ressource Wasser nachhaltig zu schützen.
Weitere Informationen finden sich in der Richtlinie: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/EXoGp3DIseHabWgBcUZ/content/EXoGp3DIseHabWgBcUZ/BAnz%20AT%2003.11.2025%20B5.pdf?inline
