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Gewässerschutz durch die Erweiterung eines Stauraumkanals 

Hessen fördert Erweiterung eines Stauraumkanals in Ober-Mörlen mit 1,1 Millionen Euro

Ressourcenschonende und wirtschaftlich effiziente Erweiterung der bestehenden Rückhalteanlage schützt die Umwelt und spart Baukosten.

Das Land Hessen fördert die Erweiterung eines Stauraumkanals in Ober-Mörlen mit rund 1,1 Millionen Euro. Umweltstaatssekretär Michael Ruhl hat hierfür am Donnerstag einen Förderbescheid an die Gemeinde Ober-Mörlen übergeben: „Die Erweiterung der Entlastungsanlage ist ein gutes Beispiel dafür, wie durch eine ressourcenschonende und wirtschaftlich effizienteLösung die Qualität unserer Gewässer verbessert und gleichzeitig Baukosten eingespart werden können. Damit leisten wir gemeinsam einen Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und stärken nachhaltig die kommunale Infrastruktur“, betonte Umweltstaatssekretär Ruhl vor Ort.

Bei der Entlastungsanlage handelt es sich um einen Stauraumkanal mit oben liegender Entlastung. Dieser dient der Regenrückhaltung und verhindert eine hydraulische sowie stoffliche Überlastung der Usa. Bei Regenwetter wird erst nach dem vollständigen Einstau des Stauraumkanals das Mischwasser über den Entlastungskanal in die Usa eingeleitet.

Eine im Jahr 2019 durchgeführte Immissionsbetrachtung zeigte, dass sich die Usa nicht in einem guten ökologischen Zustand befindet. Teil der Ursache hierfür ist das unzureichende Speichervolumen des bestehenden Stauraumkanals. Bei Regenwetter gelangen dadurch zu viele Schadstoffe aus ungeklärtem Abwasser und zu große Wassermengen in das Gewässer.

Um den ökologischen Zustand der Usa zu verbessern, wird die Regenrückhaltung erweitert. Der bestehende Stauraumkanal wird um ein zusätzliches Speichervolumen von rund 2.400 Kubikmetern vergrößert. Hierzu werden zwei neue, jeweils 280 Meter lange Stauraumkanäle aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) errichtet, die an das bestehende Bauwerk angeschlossen werden.

Die gewählte Lösung berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten in besonderem Maße. Durch die Erweiterung der bestehenden Rückhalteanlage kann auf einen Neubau verzichtet werden. So entsteht eine ressourcenschonende und wirtschaftlich effiziente Lösung, da lediglich das zusätzliche Rückhaltevolumen und die Anbindung an das bestehende Bauwerk geschaffen werden müssen.

Hintergrund

Nach der EG Wasserrahmenrichtlinie ist der Standard des Gewässerschutzes der „gute Zustand“ eines Gewässers. Ein Gewässer im „guten Zustand“ weicht nur wenig vom natürlichen Zustand ab und erfüllt alle EU-Normen zur Wasserqualität. Um dieses Ziel bis 2027 zu erreichen, verpflichtet die Richtlinie alle Mitgliedsstaaten, ihre natürlichen Gewässer zu erhalten und den Zustand belasteter Gewässer zu verbessern.

Quelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Pressemeldung vom 20. November 2025.

Aus Sicht des Kompetenzzentrums Wasser Hessen (KWH) zeigt die Erweiterung des Stauraumkanals beispielhaft, wie Kommunen mit technisch durchdachten und ressourcenschonenden Lösungen ihre Gewässer entlasten und zugleich die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie praxisnah erfüllen können. Die Maßnahme in Ober-Mörlen verdeutlicht, dass eine gezielte Optimierung bestehender Anlagen oftmals ökologisch wie ökonomisch die nachhaltigste Option ist. Das KWH unterstützt solche Vorhaben, weil sie zur Verbesserung der Gewässerqualität, zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Wasser als zentraler Lebensressource beitragen.